Im Bundesgesetzblatt wurde die ab 01.07.2025 geltende Pfändungstabelle veröffentlicht.
Neue Anträge sind nun auch für das Jahr 2025 möglich
Neue Bescheinigungen ab 1.1.2025 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.
Zum 01.01.2025 tritt die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2025 in Kraft. Aktualisierung von Text und Rechenbogen.
P-Kontobescheinigung der AGSBV vom 01.07.2024 bis 30.06.2025
Die ab 01.Juli 2024 bis 31.06.2025 geltende Pfändungstabelle wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Der Energiefonds hilft ganz konkret mit Beihilfen bei stark gestiegenen Energiekosten.
Stand 01.2024: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln stellt einen Rechentool zur Berechnung des Bürgergeldanspruchs zur Verfügung. Dieser ist "Einfach, anonym, werbefrei!"
Wohngeld-Plus-Rechner des BMWSB als Orientierungshilfe ob und gfs. in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht.
In diesem Beitrag werden anhand eines realen Fallbeispiels die Voraussetzungen für Aufrechnung und Verrechnung von Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschrieben.
Update aus Hamburg zum Visual P-Konto Simulator
Thomé-Sondernewsletter vom 07.11.2022 zur Kampagne Energie-Hilfe
Harald Thomé weist in seinem Newsletter 29/2022 vom 31.07.2022 auf die Möglichkeit der Übernahme der Kosten für Heizung und Warmwasserzubereitung für Leistungsbeziehende und auch für bisher nichtleistungsbeziehende Personen hin.
Neu aus Hamburg: Der Visual P-Konto Simulator
Wir fassen auf dieser Seite die zum Pfändungsschutzkonto (PKonto) praxisrelevanten Beiträge und Materialien zusammen.
Als Gläubiger sollte der Staat sozial und wirtschaftlich denken!
Information zur Unpfändbarkeit von Leistungen der „Bundesstiftung Mutter und Kind" und der Sicherung des Kontenpfändungsschutzes
Die Autorin befasst sich mit Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit und der Möglichkeit der Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung
Seit Herbst 2015 hat sich ein überregionaler Arbeitskreis aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Praktikern der Schuldnerberatung zum Arbeitskreis „InkassoWatch“ zusammengefunden, der sich kritisch und verbandsunabhängig mit den Beitreibungsmethoden und Abrechnungspraktiken von Inkassounternehmen und Mahnanwälten auseinandersetzt.
Ein Beschluss zu Unpfändbarkeit von nicht übertragbaren Forderungen nach §851 ZPO.
Zum 01.12.2021 sind die neuen Schutzvorschriften zur Sperrung von Energielieferungen in der "Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung" (BGBl. vom 30.11.2021) in Kraft getreten. Für die Strom- und Gasversorgung regeln die jeweils weitgehend gleichlautenden §§ 19 der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung die Zulässigkeit und Voraussetzungen von…
Die Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle für Kleinstselbstständige in Berlin hat eine Checkliste zur Selbstkontrolle für Neugründer oder Wiederstarter entwickelt.
Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.
Hinweis auf Sozialrecht Justament mit Aufsatz zur Thematik "SGB-II-Schulden im und nach dem Insolvenzverfahren" plus Arbeitshilfe der BA "Zusammenarbeit gemeinsamer Einrichtungen Inkasso"
Wohnung und Schulden - Miete oder selbstgenutzes Wohneigentum - Problemstellungen und Handlungsmöglichkeiten in der Schuldnerberatung
Im Laufe des Jahres 2018 waren nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) ca. 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos – das heißt, dass sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum verfügen. „In den letzten Jahren haben sich die Gründe für einen Wohnungsverlust kaum verändert. In der Hälfte der dokumentierten Fälle haben die Menschen die Wohnung nach Kündigung durch den Vermieter (30 %) oder im Verlauf des Prozesses von Räumungsklage (5 %) und Zwangsräumung (16 %) verloren. In 66 % der Fälle erfolgte die Zwangsräumung aufgrund von Mietschulden, in 7 % wegen Eigenbedarfs und in 27,0 % wegen anderer Probleme.“ (BAGW 2020)
Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.
Die Qualifiziert Sachbearbeitung bei der ZSB Stuttgart fühert eine sogenannte Forderungsvorprüfung durch.
Beschluss des Landgericht Stuttgart vom 04.12.2018, Aktenzeichen 8 Kls 230 Js 41625/17 bezüglich des "Absehens von der Vollstreckung"
Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann erläutert in seinem Beitrag die neuen Rechtsgrundlagen zur Vermögensabschöpfung und weist darauf hin, dass die Einziehung des Wertersatzes in der Beratung überschuldeter Straffälliger an Häufigkeit und Bedeutung gewinnen wird.