2. Februar 2022

Stefan Freeman, Esslingen

Im Herbst 2015 hat sich ein überregionaler Arbeitskreis aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Praktiker*innen der Schuldnerberatung zum AK „InkassoWatch“ zusammengefunden, der sich kritisch und verbandsunabhängig mit den Beitreibungsmethoden und Abrechnungspraktiken von Inkassodienstleistern und Inkassoanwälten auseinandersetzt.

Hauptthemen bzw. Augenmerke dieser Arbeitsgruppe sind:

  • Anregungen und Vorschläge an den Gesetzgeber zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine seriöse Forderungsbeitreibung durch Inkassodienstleister/-anwälte
  • Initiativen zur Verbesserung und Zentralisierung der Inkassoaufsicht
  • Mitgestaltung bei der Evaluierung des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und …. (VVInkG)“ sowie Mitwirkung bei dessen interessengerechter Umsetzung
  • Dokumentation unseriöser Inkassopraktiken und sonstiger Missstände beim Forderungseinzug
  • Unterstützung/Hilfestellung bei (Muster-)Verfahren gegen unseriöse Inkassopraktiken durch Vermittlung von Rechtsanwälten und ggf. Zuschüssen zu den Prozesskosten
  • Beschwerden zur Inkassoaufsicht bzw. zu den Rechtsanwaltskammern bei Missständen und unseriöser Inkassopraxis
  • Erarbeiten von Praxishilfen für die Schuldnerberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Hintergrund und Motivation der Mitglieder des Arbeitskreises sind jahrelange Erfahrungen mit aus unserer Sicht rechtlich mehr als zweifelhaften Beitreibungs- und Abrechnungspraktiken von Inkassodienstleistern, spezialisierten Inkassoanwälten sowie konzerneigenen Unternehmen, die Forderungen aufkaufen und beitreiben lassen (Konzerninkasso). Dieses Zusammenwirken führte und führt mutmaßlich auch weiterhin zu unzulässigen oder jedenfalls unangemessen hohen Vergütungen und Auslagen zu Lasten der Schuldner*innen.

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2013 mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ versucht gegenzusteuern und den Wildwuchs im Bereich der Inkassokosten zu begrenzen. Da dies nicht ausgereicht hat, wurde im Oktober 2021 ergänzend das „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und …. (VVInkG)“ in Kraft gesetzt werden, in dem er einige Spitzen bei den ausufernden Inkassovergütungen beschnitten hat. Es gilt weiterhin, die immer noch möglichen „Schlupflöcher“ für eine Überschreitung der Regelvergütung möglichst gering zu halten sowie die Inkassoaufsicht zu zentralisieren und möglichst effektiv und sachkundig aufzustellen.

Der „AK InkassoWatch“ wird seine fachliche Kompetenz zunächst im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des VVInkG in den Diskussionsprozess zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Exekutive einbringen.

Der Arbeitskreis wird weiterhin die Geschäftspraktiken der Inkassobranche kritisch beobachten und Missstände dokumentieren sowie versuchen, rechtswidrige Inkassopraktiken durch die zuständige Inkassoaufsicht/Anwaltskammer abstellen zu lassen bzw. per (Muster-)Feststellungsklage dagegen vorgehen.

Zum Download finden Sie unten das aktualisierte Prüfungsschema zu Inkassokosten. Dieses Schema trägt der  geänderten rechtlichen Situation seit Inkrafttreten des Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und auch weiteren Themen (Stichwort: „Konzerninkasso“) Rechnung. Die geänderten Rahmenbedingungen und Haltungen erschließen sich aus den Prüfungsschritten.

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