Der Beitrag erläutert die seit 1.1.2025 veränderten Möglichkeiten, sich über die Art und Weise einer Inkassotätigkeit beim Bundesamt für Justiz und unverändert beim BDIU zu beschweren.
EOS-DID hat zugesagt, ab sofort (wieder) detaillierte Forderungsaufstellungen zu übersenden und die berechtigte Verjährungeinrede zu berücksichtigen.
Gemeinsame Stellungnahme AK InkassoWatch, VZen, BAG-SB, AG SBV Rahmen der Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“
Wie sich Praxis und Struktur von Zahlungsdiensten und beauftragten Inkassodiensten auf die Arbeit der Schuldnerberatung auswirken
Lesenswerte und auch technisch und anschaulich ausgezeichnet aufbereitete Reportage zu dem europaweitem Geschäft mit Schulden.
Positionspapier mit Problematiken der aktuellen Inkassoregelungen und den bereits deutlich gewordenen Reformbedarf und mit Forderungen für die nötige Reform.
Thomas Seethaler, Caritasverband Heidelberg e.V. Das Inkassogeschäftsmodell der Otto-Tochter EOS Investment GmbH ist rechtswidrig. Dies stellte das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 15.06.2023 fest. Dem Urteil vorausgegangen war eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), über die wir hier schon mehrfach berichtet haben. Die beklagte EOS Investment GmbH, Tochterunternehmen innerhalb der…
Sonja Steffen, ehemalige SPD-MdB, wurde auf der Mitgliederversammlung des BDIU zu deren neuen Ombusfrau gewählt.
Der AK InkassoWatch bittet um Zusendung von Inkassofällen, in denen eine Vergütung verlangt wird, die höher als die 0,9-fache Regelvergütung ist. Diese sollen für die anstehende Evaluation dokumentiert werden.
Das OLG Hamburg hält die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen das weitverbreitete Konzerninkasso offensichtlich für begründet.
Das am 09. Februar 2023 vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen" ist am 15.03.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2023 I Nr. 64 vom 15.03.2023). Ab dem 01.01.2025 wird die Aufsicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz über Inkassounternehmen damit in einer zentralen Behörde, dem Bundesamt für…
Auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG)“ ist die Frage, welche Kosten ein Inkassounternehmen für ein Erstanschreiben an eine/einen säumigen Schuldner verlangen kann, zwischen AK InkassoWatch und BDIU umstritten. Jetzt haben aufgrund von mehreren Beschwerden des AK InkassoWatch sowohl…
Zentralisierung der Inkassoaufsicht - Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…
Der AKI, BAG SB und die VZ NRW haben ein gemeinsames Positionspapier zur Zentralisierung der Inkassoaufsicht veröffentlicht.
Arbeitshilfe Arbeitskreis InkassoWatch zur Kostenproblematik „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG
Seit Herbst 2015 hat sich ein überregionaler Arbeitskreis aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Praktikern der Schuldnerberatung zum Arbeitskreis „InkassoWatch“ zusammengefunden, der sich kritisch und verbandsunabhängig mit den Beitreibungsmethoden und Abrechnungspraktiken von Inkassounternehmen und Mahnanwälten auseinandersetzt.
Seit dem 01.10.2021 gelten neue gesetzliche Bestimmmungen im Inkassokostenrecht, die hier in Kurzform dargestellt werden.
In der Broschüre des "Sozialrecht-Justament" beschäftig sich Bernd Eckardt mit dem Forderungseinzug von SGB II-Leistungen.
Der Caritasverband bietet ein umfangreiches Infoportal zum Thema Schulden an.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 17.04.2018 den Schlussbericht zur Evaluation der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 veröffentlicht. Das Ministerium räumt unter Bezugnahme auf das Gutachten und im weiteren Gesetzgebungsverfahren u.a. ein, dass im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten…
Mit dem "Inkasso-Check" können Ratsuchende selbst klären, ob eine Forderung berechtigt ist.
Das AG München hat die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro verurteilt.
Auch ein Jahr nach Inkraftreten der Gesetze gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht die Veraucherzentrale politischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mehr als die Hälfte aller Verbraucherbeschwerden über Inkassounternehmen betreffen willkürliche Forderungen und die Höhe der Gebühren ist oft unverhältnismäßig. Auch eine effektive Aufsicht über die Unternehmen ist nach wie vor nicht gewährleistet.