22. Oktober 2019

In der Ausgabe August 2019  des „Sozialrecht-Justament“ beschäftig sich Bernd Eckardt mit dem Forderungseinzug von SGB II-Leistungen (»Inkasso-Service« Recklinghausen). Die Praxis ist oftmals rechtswidrig: Zu Unrecht werden Mahngebühren oder Stundungszinsen erhoben. Häufig liegt dieser ungenügenden Verwaltungspraxis ein Kommunikationsproblem zwischen dem jeweiligen Jobcenter und dem Inkasso-Service zugrunde. Die Frage allerdings, ob die Aufgabe des Forderungseinzugs überhaupt rechtmäßig auf den Inkasso-Service vom einzelnen Jobcenter übertragen worden ist, dürfte für die meisten Jobcenter verneint werden…
(Näheres im Heft: 8-2019_Sozialrecht_Justament)

In der September-Ausgabe beschäftigt sich Bernd Eckardt nochmals mit dem Inkasso-Service Recklinghausen, aber diesmal bezüglich der Rückforderungen von Kindergeld. Hier vertritt der Inkasso-Service eine strikte rigide Position. Rückforderungen werden durchgesetzt, obwohl die ursprüngliche Zahlung de facto aufgrund der Anrechnung durch das Jobcenter an den Steuerstaat selbst ging, der das Kindergeld gewährt hat. Ratenvereinbarungen werden vom Inkasso-Service konsequent abgelehnt, negative Ermessenentscheidungen mit Textbausteinen »begründet« und für BürgerInnen unverständliche Bescheide verschickt. Säumniszuschläge werden in immenser Höhe erhoben. Der Inkasso-Service folgt hier weitgehend den Dienstanweisungen des Bundeszentralamt für Steuern… Mehr dazu und ein paar Tipps, was zumindest manchmal noch getan werden kann finden sich im Beitrag: 9-2019_Sozialrecht_Justament

Herzlichen Dank an Bernd Eckardt für die Erlaubnis für die Veröffentlichung hier. Er hat bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dass er seine Fortbildung (SGB II) künftig auch im Raum Stuttgart anbieten will.