30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Bezahlt man eine öffentlich-rechtliche Forderung (z. B. Gebühr, Beitrag, Steuer) nicht pünktlich, können Säumniszuschläge erhoben werden.

Diese sind meist wesentlich höher als Verzugszinsen bei einer vertraglichen Forderung.

So werden beispielsweise bei Steuern für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages erhoben. Schuldet man dem Finanzamt 500 Euro Einkommensteuer, so werden pro Monat 5 Euro Säumniszuschläge berechnet.

Bei Krankenkassenbeiträgen für freiwillig gesetzlich Versicherte werden sogar 5 Prozent des offenen Beitrags pro Monat als Säumniszuschlag berechnet. Bei einem KV-Beitrag von 200 Euro sind das pro Monat 10 Euro. Da kommen oft sehr schnell sehr hohe Beträge zusammen.