(Verschuldungslexikon) Als Forderung wird der Anspruch der Gläubiger*innen auf eine Leistung gegen die schuldende Person bezeichnet. Forderungen entstehen meist durch einen Vertrag. Diese noch zu erbringende Leistung kann ein Anspruch auf Geld, Sachgüter oder Dienstleistung sein. Am häufigsten sind aber offene Geldforderungen.
Ob eine Forderung auch berechtigt ist, sollte die*der Schuldner*in prüfen (Forderungsprüfung).
Bei Forderungen unterscheidet man zwischen Hauptforderung und Nebenforderungen.
Bewertung von Forderungen:
Geldforderungen sind Teil des Vermögens des Gläubigers. Der tatsächliche wirtschaftliche Wert einer solchen Forderung hängt von vielen Faktoren ab:
- Höhe der Forderung
- Bonität der schuldenden Person
- gibt es Sicherheiten für die Forderung
- gibt es bereits Vollstreckungstitel
- haften Mehrere für die Forderung (Gesamtschuldner*in)
Bei Verhandlungen mit den Gläubiger*innen über einen Vergleich spielt dieser wirtschaftliche Wert eine große Rolle. Ist die schuldende Person beispielsweise bereits 80 Jahre alt, hat kein pfändbares Einkommen und kein Vermögen, aber viele weitere Schulden, so ist der wirtschaftliche Wert dieser Forderung gering, da die Chance, das Geld jemals von der*dem Schuldner*in durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen holen zu können, gering ist.
Forderungen unterliegen der Verjährung. Schuldner*innen können unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Gläubiger*innen die Einrede der Verjährung erheben.
Erfüllt man eine gegen sich gerichtete Forderung nicht, gerät man in Verzug.
Forderungen aus einem Vertrag können durch eine Abtretung auf andere übertragen werden. Beispielsweise werden offene Geldforderungen aus einem Kaufvertrag häufig an Inkassobüros abgetreten.
Gibt es zu der Forderung bereits einen Vollstreckungstitel, so spricht man von einer „titulierten Forderung“.