30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Bei Forderungen wird häufig zwischen Hauptforderung und Nebenforderung unterschieden.

Die Hauptforderung ist die Forderung, die die*der Gläubiger*in von der*dem Schuldner*in aufgrund eines Vertrages oder auch kraft Gesetzes direkt fordern kann. Sie ist unabhängig von anderen Forderungen.

Nebenforderungen hingegen sind abhängig von einer anderen Forderung – der Hauptforderung. Typische Nebenforderungen sind Kosten und Zinsen.

Ob eine Forderung Haupt- oder Nebenforderung ist, spielt oft bei der Klageerhebung vor einem Zivilgericht eine Rolle. Der Streitwert richtet sich nach der Hauptforderung.
Bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Beim Landgericht herrscht Anwält*innenzwang.

 Beispiel:

A macht gegen B einen Kaufpreis in Höhe von 4.900 Euro geltend und Verzugszinsen in Höhe von 250 Euro. Das Amtsgericht ist zuständig, denn der Streitwert richtet sich nach der Hauptforderung (4.900 Euro) ohne die Nebenforderung (250 Euro).