30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Inkassobüros oder Inkassounternehmen treiben gewerbsmäßig offene Forderungen (in der Regel Geldforderungen) ein. (incassare (ital.) = Geld einziehen)

Inkassounternehmen dürfen nur tätig sein, wenn sie gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz beim zuständigen Gericht registriert sind (kann man über Rechtsdienstleistungsregister.de prüfen). Es gibt aber auch etliche Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf die Einziehung von Forderungen spezialisiert haben. Häufig arbeiten Rechtsanwaltskanzleien und Inkassobüros zusammen. Die dadurch entstehende Doppelung der Kosten ist aber mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen zulässig (Inkassokosten).

Die*der Gläubiger*in darf, wenn sich die*der Schuldner*in im Verzug befindet, ein Inkassobüro mit dem Eintreiben der offenen Forderung beauftragen.

Dies geschieht in unterschiedlicher Weise:

  • Forderungseinzug in fremdem Namen: das Inkassobüro handelt im Auftrag für die Gläubiger als Bevollmächtigter. Die*der Gläubiger*in bleibt Gläubiger*in und muss benannt werden.
  • Forderungseinzug im eigenen Namen: Hier wird die Forderung durch eine Abtretung auf das Inkassobüro übertragen. Das Inkassobüro wird zur*zum neuen Gläubiger*in. Je nach Vertrag muss das Inkassobüro den Erlös an die ursprünglichen Gläubiger herausgeben (Handeln auf fremde Rechnung) oder das Inkassobüro hat die Forderung zu einem bestimmten Preis von der*dem alten Gläubiger*in erworben und handelt auf eigene Rechnung (Forderungskauf).

Das größte Problem für die*den Schuldner*in beim Inkasso sind die oft sehr hohen Inkassokosten.

Ein weiteres Problem ist der psychische Druck, den Inkassobüros durch ständige Briefe und Anrufe erzeugen. Um diesem Druck zu entgehen, unterschreiben viele Schuldner*innen Ratenzahlungsvereinbarungen mit hohen Kosten und geringem Tilgungsanteil, Anerkenntnisse, Lohnabtretungen, etc.. Häufig entwickelt sich eine Schuldenspirale, die ohne Hilfe nicht mehr durchbrochen werden kann.

Deshalb:

Wenn sie häufiger Briefe von Inkassobüros bekommen, lassen Sie sich bei einer Schuldnerberatungsstelle beraten.