30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Insolvenzgerichte sind für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständig. Insolvenzgerichte sind die Amtsgerichte, die sich am Ort eines Landgerichts befinden. Das heißt es gibt nur so viele Insolvenzgerichte wie Landgerichte.

Die örtliche Zuständigkeit richtet nach dem Wohnsitz der*des Schuldner*in.

Das Insolvenzgericht entscheidet in der Regel durch einen Beschluss. Das Rechtsmittel gegen solche Beschlüsse ist die sofortige Beschwerde. Sie muss innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden.