30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Ein Vertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Beteiligten. Als Vertragspartner*in ist man verpflichtet, diese Vereinbarung zu erfüllen, insbesondere muss man die aus dem Vertrag entstehenden Forderungen erfüllen. Macht man dies nicht kann dies Konsequenzen haben (z. B. Kündigung des Vertrags, Zahlungsklage, Titulierung der Forderung, Zwangsvollstreckung der Forderung).

Deshalb: Erst lesen, dann unterschreiben!

Sind nur zwei Personen an einem Vertragsschluss beteiligt, so kommt der Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Dem Angebot und der Annahme.

Für verschiedene Vertragsarten, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterschiedliche gesetzliche Regelungen vorgesehen. So zum Beispiel für den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag, den Darlehensvertrag.

Für manche Verträge ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. So wird beispielsweise ein Grundstückskaufvertrag nur wirksam geschlossen, wenn er von einer*einem Notar*in beurkundet wird. Aber auch wenn keine besondere Form vorgeschrieben ist, sollten Verträge schriftlich geschlossen werden. Dann sind Rechte und Pflichten der Vertragspartner*innen klarer zu erkennen und können im Streitfall leichter bewiesen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vertrag, meist innerhalb einer gewissen Frist, gekündigt oder auch widerrufen werden oder man kann ihn anfechten.