30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Nebenforderungen sind Forderungen, die von einer anderen Forderung – der Hauptforderungabhängig sind.

Typische Nebenforderungen sind Zinsen und Kosten.

Zinsen können sich beispielweise aus dem Vertrag selbst ergeben (Darlehenszinsen) oder aus dem Verzug (Verzugszinsen).

Kosten können Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher*innenkosten, Gebühren für die Einholung einer Auskunft, etc. sein.

Diese Nebenforderungen können gerade bei kleinen Hauptforderungen die Gesamtforderung enorm in die Höhe treiben. Deshalb lohnt es sich, hier genau hinzusehen.

Bezahlt man auf eine Forderung einen Betrag, der nicht die gesamte Forderung (Hauptforderung und Nebenforderungen) ausgleicht, so wird diese Zahlung zuerst auf die Kosten und Zinsen angerechnet! Die Verrechnung erfolgt nach dem Schema: Kosten – Zinsen – Hauptforderung

Das führt bei sehr kleinen Ratenzahlungen dazu, dass durch immer wieder neu entstehende Zinsen die Hauptforderung nie getilgt wird. Man zahlt und zahlt und zahlt – und die Schuld wird kaum geringer. In solchen Fällen sollte man sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.