30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Die*der Gerichtsvollzieher*in ist Beamt*in der Justiz (Organ der Rechtspflege) und ist in einem ihr*ihm zugewiesenen Amtsgerichtsbezirk tätig.

Sie*er unterliegt der Dienstaufsicht des jeweiligen Amtsgerichts. Bei den Amtsgerichten gibt es sogenannte Gerichtsvollzieherverteilungsstellen. Dort werden die Aufträge für die Gerichtsvollzieher*innen gesammelt und nach Bezirk auf die Gerichtsvollzieher*innen verteilt. Gläubiger*innen können aber Gerichtsvollzieher*innen auch direkt beauftragen.

Aufgabe der Gerichtsvollzieher*innen ist die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die Zustellung von Schriftstücken. Auch Zwangsräumungen gehören zu den Aufgaben.

Die*der Gerichtsvollzieher*in soll bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in jeder Lage darauf bedacht sein, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Dies kann durch das Einräumen einer Ratenzahlung erfolgen. Dabei soll die Schuld aber in maximal 12 Monaten getilgt sein. Die Raten müssen „angemessen“ sein und die*der Gläubiger*in muss einverstanden sein.