30. Januar 2023
(Verschuldungslexikon) Sind die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben, kann die*der Gläubiger*in wählen, mit welcher Zwangsvollstreckungsmaßnahme seine Geldforderung vollstreckt werden soll.
Es stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung:
- Sachpfändung (evtl. Austauschpfändung)
- Taschenpfändung
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Pfändung in Grundbesitz
- Pfändung in andere Vermögensrechte (z. B. Pfändung von Versicherungen)
- Vermögensauskunft