30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Eine Taschenpfändung ist die körperliche Durchsuchung der*des Schuldner*in durch die*den Gerichtsvollzieher*in mit dem Ziel, pfändbares Bargeld oder Wertgegenstände zu finden.

Es müssen wie bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben sein und die Taschenpfändung muss nach Einschätzung der*des Gerichtsvollzieher*in erfolgversprechend sein.

Taschenpfändungen spielen in der Praxis nur eine sehr geringe Rolle.

Außerdem:
Frauen dürfen nur von weiblichen Gerichtsvollzieherinnen durchsucht werden, Männer nur von männlichen Gerichtsvollziehern.