30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Die Verrechnung ist eine Möglichkeit der Sozialbehörden, Forderungen gegenüber der*dem Schuldner*in durchzusetzen. Bei der Verrechnung wird eine Sozialbehörde ermächtigt, für einen anderen Sozialleistungsträger Sozialleistungen einzubehalten.

Beispiel:
A hat gegen die Rentenkasse einen Anspruch auf Rentenzahlung. Sie*er hat aber bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung Schulden aus Beitragsrückständen. Wenn die Krankenversicherung die Rentenkasse dazu ermächtigt, kann die Rentenkasse bis zur Hälfte der Rente mit der Forderung der Krankenkasse verrechnen. Wenn die*der Schuldner*in nachweist, dass sie*er durch die Verrechnung grundsicherungsbedürftig wird – also Leistungen vom Jobcenter bzw. dem Sozialamt beantragen müsste, ist die Verrechnung nicht zulässig.