30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Wenn man als Schuldner*in die Forderung eines oder mehrerer Gläubiger*innen nicht mehr begleichen kann, weil beispielsweise kein ausreichendes Einkommen da ist und kein Vermögen, kann man versuchen, mit diesen Gläubiger*innen einen Vergleich zu schließen.

Vergleiche sind Verträge bzw. Vertragsänderungen mit Gläubiger*innen. Die*der Schuldner*in bietet eine bestimmte Leistung an, dafür soll die*der Gläubiger*in auf die Restforderung verzichten (restschuldbefreiender Vergleich).

Grundsätzlich ist man bei der Gestaltung dieser Vergleiche völlig frei. Da sie außerhalb eines Gerichtsverfahrens geschlossen werden, spricht man von außergerichtlichen Vergleichen. Wird der Vergleichsversuch unternommen, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorzubereiten, muss er allerdings bestimmten Anforderungen entsprechen (außergerichtlicher Einigungsversuch AEV).

Wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ein Vergleich geschlossen, handelt es sich um einen Prozessvergleich.