30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Vollstreckungstitel sind amtliche Urkunden, aus denen sich ergibt, dass ein Anspruch – meist auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme – gegen eine*n Schuldner*in besteht. Der Vollstreckungstitel ist Grundlage für die Zwangsvollstreckung und für ihre Durchführung.Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind:

  • Vollstreckungsbescheide
  • Urteile aus einem Zivilprozess
  • Beschlüsse von Gerichten (z. B. Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Zivilprozess)
  • Prozessvergleiche (wenn man sich in einem Gerichtsverfahren auf einen Vergleich einigt)
  • die Insolvenztabelle
  • Notarielle Schuldanerkenntnisse mit Vollstreckungsklausel
  • …..

Öffentlich-rechtliche Gläubiger*innen wie z. B. das Finanzamt oder das Jobcenter brauchen keinen solchen Vollstreckungstitel. Bei ihnen sind die rechtskräftigen Bescheide (z. B. Steuerbescheid oder Rückforderungsbescheid) die Titel, aus denen vollstreckt werden kann.

In dem Vollstreckungstitel wird genau festgeschrieben, wer Schuldner*in und wer Gläubiger*in ist und welche Forderung in welcher Höhe besteht (Hauptforderung, Nebenforderungen wie Inkassokosten, Mahnkosten, Verzugszinsen).

Den Titel sollte man immer sorgfältig prüfen (lassen) und Rechtsmittel einlegen, wenn sich herausstellt, dass die Forderung unberechtigt ist (das gilt besonders für die Nebenforderungen).

Gegen die unterschiedlichen Vollstreckungstitel gibt es unterschiedliche Rechtmittel. Für die Einlegung solcher Rechtsmittel gelten oft nur kurze Fristen (z. B. beim Vollstreckungsbescheid nur 2 Wochen).

Legt man kein Rechtsmittel ein, so sind nach Ablauf der Frist keine Einwendungen mehr möglich. Der Vollstreckungstitel ist dann rechtskräftig und gilt 30 Jahre, bevor er verjährt. Durch jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme beginnt diese Frist aufs Neue!

Achtung:
Wenn man zahlungsunfähig ist und deshalb nicht zahlen kann, die Angaben auf dem Vollstreckungstitel aber richtig sind, sollte man kein Rechtsmittel einlegen, um weitere hohe Kosten zu vermeiden, denn auf das Rechtsmittel folgt ein Gerichtsverfahren. Verliert man dort, muss man als Kläger*in die Kosten tragen

Besser ist es eine Einigung mit der*dem Gläubiger*in zu suchen (z. B. eine Ratenzahlung).