30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Das Vollstreckungsgericht – eine Abteilung des Amtsgerichtes – ist für Entscheidungen in Zwangsvollstreckungssachen zuständig.

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckungshandlung stattfindet, also meist am Wohnort der*des Schuldner*in.

Für die meisten Zwangsvollstreckungsangelegenheiten sind Rechtspfleger*innen zuständig. Richter*innen entscheiden nur in ganz wenigen Fällen (z. B. Haft, Durchsuchung einer Wohnung, Rechtsmittel gegen die Zwangsvollstreckung).

Das Vollstreckungsgericht entscheidet in Form eines Beschlusses. Gegen diese Beschlüsse gibt es als Rechtsmittel die Beschwerde.