Eine falsche Negativmeldung an die Schulfa rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch.
Mit dem "Inkasso-Check" können Ratsuchende selbst klären, ob eine Forderung berechtigt ist.
Eine falsche Negativmeldung an die Schulfa rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch.
Mit dem "Inkasso-Check" können Ratsuchende selbst klären, ob eine Forderung berechtigt ist.