Inkassobüro muss wegen falscher Negativmeldung an Schufa Schadensersatz in Höhe von 5.000 € zahlen / in Kategorie Forderungen /Tags: Art. 82 DSGVO, DSGVO, falsche negative Meldung, Inkassodienst, Kreditkarte, Kreditwürdigkeit, Kündigung, Negativmeldung, Persönlichkeitsverletzung, Schadensersatz, SCHUFA Eine falsche Negativmeldung an die Schulfa rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch. Details