11. August 2026

Daniela Hihn, Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen

Voraussetzungen, Rückzahlung und Möglichkeiten bei Rückzahlungsproblemen

Schulden durch BAföG-Leistungen oder durch Bildungskredite kommen in der Schuldnerberatung eher selten vor. Nach wie vor scheint eine höhere Ausbildung vor Armut bzw. Überschuldung zu schützen. Dennoch gibt es auch bei Menschen mit Hochschulausbildung finanzielle Schwierigkeiten. Oft ausgelöst dadurch, dass es durch Krankheit oder andere Umstände nicht möglich war, die Rückzahlungen im geforderten Zeitraum zu leisten oder die gewählte Ausbildung hinterher keine adäquate Beschäftigung erbracht hat.
Für die Finanzierung einer Ausbildung gibt es verschiedene Formen. Hauptsächlich sind es die staatliche Ausbildungsförderung, das BAföG, sowie staatliche Ausbildungskredite durch die KfW. Auch zahlreiche Kreditinstitute bieten Ausbildungskredite an, die hier aber nicht Thema sind.

BAföG
Wer erhält BAföG?
Das BAföG (= Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Förderung für die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Das BAföG soll Menschen ermöglichen, eine Ausbildung nach Ihren Fähigkeiten und Neigungen – unabhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten der Eltern – zu absolvieren.
Für Schüler*innen ist das BAföG ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Und spielt somit auch keine Rolle in der Schuldnerberatung. Auf dieser Internetseite gibt es weiterführende Informationen zum Schüler*innen-BAföG: BAföG für Schüler*innen.
Für Studierende wird das BAföG zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt.
Ob eine Person BAföG erhält oder nicht, hängt von den eigenen finanziellen Möglichkeiten bzw. denen der Familie ab. Die Förderungshöchstdauer geht bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Wie erfolgt die BAföG-Rückzahlung?
Die Darlehens- und Rückzahlungsbedingungen sind im § 18 ff BAföG geregelt.
Die Rückzahlung des zinsfreien Darlehens nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz erfolgt über das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Sie beginnt 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer. Man geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Arbeitstätigkeit ausgeübt wird, die die ratenweise Rückzahlung ermöglicht.
Das BVA stellt den Darlehensnehmer*innen zur Darlehensrückzahlung ca. 6 Monate vor Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zu. In diesem wird die Höhe der Darlehensschuld verbindlich feststellt. Der maximale Tilgungszeitraum beträgt 20 Jahre.
Für Personen, die ab September 2019 ein BAföG-Darlehen erhalten haben, wird nach Zahlung von 77 Monatsraten eine darüber hinaus verbleibende Darlehensschuld künftig erlassen. Der Erlass erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist nicht notwendig.
Wer in der Lage ist das Darlehen schon vor Beginn der Rückzahlung ganz oder teilweise zu tilgen, bekommt einen Teilerlass der Schulden. Die vorzeitige Rückzahlung ist im gesamten Rückzahlungszeitraum möglich. Die Höhe des Erlasses ist abhängig von der Höhe der noch nicht fälligen Darlehensschuld.
Während des gesamten Rückzahlungszeitraums besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Bundesverwaltungsamt für Wohnort- und Namensänderungen.
Was passiert bei Rückzahlungsschwierigkeiten?
Bei einem Rückstand der Tilgungsraten ist das gesamte Darlehen nicht mehr zinslos, sondern wird mit 6% für die gesamte Restschuld verzinst.
Wessen Einkommen im Rückzahlungszeitraum nur geringfügig (2026: 42 Euro) über dem jeweils aktuellen Freibetrag liegt (2026: 1690 Euro) liegt, kann beim BVA einen Antrag auf vorübergehende Freistellung von der Rückzahlungspflicht stellen. Der Antrag kann formlos erfolgen, Einkommensnachweise müssen beigefügt werden. Eine Freistellung wird in der Regel für 1 Jahr gewährt und ist rückwirkend maximal 4 Monate vor dem Antragseingang möglich. Wer keine Freistellung beantragt hat bzw. sie wurde nicht genehmigt, muss mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch das Hauptzollamt rechnen. Weitere Informationen zur Freistellung gibt es hier.
Ist BAföG pfändbar?
Das BAföG gilt nach § 68 Nr. 1 SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetzbuchs. BAföG-Leistungen sind laufende Sozialleistungen, die nach § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können und den Pfändungsgrenzen des § 850 c ZPO unterliegen.

Staatliche Ausbildungskredite
Wer erhält einen staatlichen Ausbildungskredit? Staatliche Bildungskredite werden unabhängig gewährt von eigenem Einkommen und Vermögen bzw. dem von Eltern / Partner, BAföG-Bezug oder Bezug von Stipendien, Familienstand und Krankheiten / Behinderungen. Auch ein negativer Schufa-Eintrag ist kein Hindernis für einen Bildungskredit. Nur wenn bereits ein außergerichtlicher Einigungsversuch eingeleitet wurde bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird ein Kreditantrag abgelehnt.
Bildungskreditprogramm des Bundes
Der Bildungskredit der Bundesregierung wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Die Kreditabwicklung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieser Kredit soll vor allem Schüler*innen und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen finanziell unterstützen, die Ausbildung zum Abschluss zu bringen. Auch Zweit- und Folgeausbildungen können gefördert werden. Insgesamt können bis zu 24 Monatsraten nach Wahl in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausgezahlt werden. Das Kreditvolumen beträgt also maximal 7200 Euro. Diese Höhe ermöglicht keine Vollfinanzierung.
Wie erfolgt die Rückzahlung?
Der Kredit ist im Gegensatz zum BAföG-Darlehen nicht zinslos. Aktuell (2026) liegen die Zinssätze bei 3,53 % (effektiver Jahreszins). Der Zinssatz ist variabel und kann sich jeweils zum 1.4. und 1.10. ändern.
Die Rückzahlung erfolgt in Raten in Höhe von 120 EUR und beginnt 4 Jahre nach der ersten Ratenauszahlung. Sie erfolgt über die KfW. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich, es gibt aber keinen Nachlass wie beim BAFöG.
Studienkredit der KfW
Daneben gibt es den staatlichen KfW-Studienkredit. Dieser wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Es sind keine Sicherheiten notwendig und die Rückzahlung kann flexibel erfolgen. Die monatliche Auszahlung beträgt bis zu 650 Euro. Allerdings ist der jährliche Zinssatz mit aktuell 6,53% hoch und es will gut überlegt sein, ob eine Rückzahlung gelingen kann.

Vergleichsverhandlungen bei Zahlungsrückständen
In der Schuldnerberatungspraxis hat sich gezeigt, dass außergerichtliche Einigungsversuche mit dem Bundesverwaltungsamt meist scheitern. Selbst dann, wenn eine vernünftige Vergleichsquote angeboten werden kann und der / die Schuldner*in aller Voraussicht nach langfristig kein pfändbares Einkommen bzw. Vermögen hat. Betroffenen bleibt so nur das Insolvenzverfahren als Entschuldungsmöglichkeit. Die öffentliche Hand lehnt in diesen Fällen Vergleichszahlungen ab, gleichwohl das Insolvenzverfahren keine Quote erbringen wird.

Quellen:
https://www.bafög.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung/wie-funktioniert-die-rueckzahlung.html
https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/darlehensrueckzahlung/darlehensrueckzahlung_node.html
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/bildungskredit_node.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Studienkredit-(174)/