30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem die*der Darlehensgeber*in der*dem Darlehensnehmer*in Geld oder vertretbare Sachen zu Eigentum überträgt und die*der Darlehensnehmer*in nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder nach Kündigung Geld oder Sachen in gleichem Wert und Güte zurückgeben muss.

Die wichtigsten Darlehensarten sind:

  • Annuitätendarlehen (meist zur Baufinanzierung)
  • Endfälliges Darlehen
  • Tilgungsdarlehen
  • Laufzeitzinsdarlehen LAUDA, auch Ratenkredite genannt
  • Bauspardarlehen (im Rahmen eines Bausparvertrages)

Bei diesen Darlehen erhält die darlehensnehmende Person zu Beginn des Darlehens einen Geldbetrag (Auszahlung). Da die*der Darlehensgeber*in in der Regel auch etwas verdienen möchte, wird für die Laufzeit ein bestimmter Zins vereinbart. Manchmal können auch weitere Darlehenskosten dazukommen (Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungskosten, …). Außerdem wird auch eine Tilgung zur Rückführung des Darlehens vereinbart.

Bei Darlehen können auch mehrere Darlehensnehmer*innen Vertragspartner*in sein. Häufig ist dies bei Ehepartner*innen der Fall. Mehrere Darlehensnehmer*innen haften, wenn nichts anderes vereinbart wurde als Gesamtschuldner*innen. Dies schafft für die darlehensgebende Person eine erhöhte Sicherheit.