30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Wenn man regelmäßig an jemanden immer die gleiche Summe bezahlen muss (z. B. Miete, Musikschule, …), kann man bei seinem Girokonto einen Dauerauftrag einrichten.

Durch den Dauerauftrag wird diese Summe von der Bank zum vorgegebenen Termin vom Konto überwiesen. Für die rechtzeitige Ausführung haftet die Bank.

Da Deutschland am SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsraum) teilnimmt, gelten für den SEPA-Dauerauftrag die gleichen Regeln wie für die SEPA-Überweisung.

Vorsicht:

Der Dauerauftrag wird nur ausgeführt, wenn zu dem Zeitpunkt auch genügend Geld auf dem Konto ist. Deshalb immer Kontoauszüge prüfen!

Muss das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der*dem Empfänger*in eingegangen sein, muss man die Bearbeitungszeiten der Bank berücksichtigen. Es gelten dieselben Regelungen wie bei der Überweisung.

Richtet man einen Dauerauftrag auf den 31. des Monats ein, so wird dies in der Regel als ultimo verstanden. Der Dauerauftrag wird dann immer am letzten Tag des Monats ausgeführt (z. B. zum 30. des Monats oder im Februar zum 28. oder 29. des Monats).