(Verschuldungslexikon) Als Dauerschuldverhältnisse bezeichnet man Verträge, bei denen die geschuldeten Leistungen über einen längeren Zeitraum immer wiederkehrend erbracht werden müssen.
Dazu gehören z. B. Mietverträge, Pachtverträge, Darlehensverträge, Arbeitsverträge und die meisten Versicherungsverträge. Die Miete muss jeden Monat aufs Neue bezahlt werden. Seinen Arbeitslohn möchte man auch jeden Monat aufs Neue haben, so wie auch die Arbeitsleistung jeden Monat auf Neue erbracht werden muss.
Da diese Dauerschuldverhältnisse über einen längeren, manchmal auch unbefristeten Zeitraum laufen, kann man diese durch eine Kündigung beenden. Für Kündigungen gibt es für die unterschiedlichen Vertragsarten jeweils spezielle gesetzliche Vorschriften.