Wir wollen hier einen Ausblick und einen Rückblick auf die Arbeit in der sozialen Schuldnerberatung wagen. Wir, das sind zwei Kolleginnen der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart und gleichzeitig Redakteurinnen des „Infodienst Schuldnerberatung“.

Die Teilnehmer der Veranstaltungsreihe „Beratungsmethoden in der Sozialen Schuldnerberatung“ waren sowohl hauptamtliche als auch ehrenamtliche Mitarbeiter verschiedener Schuldnerberatungen. Wir gehen davon aus, dass wir als ehrenamtliche Mitarbeiter zum Teil andere Vorstellungen und Erwartungen an die Fortbildungsreihe hatten als hauptamtliche Mitarbeiter und bei der Umsetzung neben der individuellen Auswahl der Themen wahrscheinlich auch mit anderen Schwerpunkten arbeiten werden.

RA Kai Henning, Dortmund *) Die persönliche Beratung des Schuldners gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist auch mittels  modernen Kommunikationsmittel wie Internet-Bildschirmtelefonie zulässig. LG Düsseldorf Beschl. vom 20.6.16 -25 T 334/16-K 242/14- Anmerkung Die Frage, wann eine persönliche Beratung i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr.…

Die tatsächlich durchgeführte persönliche Beratung ist Voraussetzung für eine gültige Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO - dies stellen zwei amtsgerichtliche Entscheidungen fest. RA Henning setzt sich durchaus kritisch mit dieser Rechtsansicht auseinander und mahnt, dass "bei den Bemühungen um eine seriöse Beratung nicht zu Lasten der Schuldner über das Ziel hinaus geschossen werden" solle.