Die verschiedenen IT-Probleme bei der Postbank – eine Niederlassung der Deutschen Bank AG sind nach wie vor nicht gelöst. Die IT Probleme stehen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kundengeschäfts und der Migration zur Deutschen Bank zum Jahreswechsel 2022/2023. Die Probleme betreffen insbesondere „Störungen im Online- und Mobilbanking, sowie der mangelnde Erreichbarkeit des telefonischen Kundendienstes, […] lange Bearbeitungszeiten bei Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten sowie bei Auflösung / Abwicklung von Pfändungsschutzkonten“ (BaFin – Warnungen & Aktuelles). Zum 29.09.2023 hat die BaFin einen Sonderbeauftragten für die Deutsche Bank AG gestellt. Dieser soll die zügige Behebung der Probleme überwachen.
Seit Jahresende 2023 gibt es nun die Möglichkeiten für betroffene Kunden direkt über ein Onlineformular bei der Postbank – eine Niederlassung der Deutschen Bank AG Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Die betreffende Homepage mit weiteren Erläuterungen ist über https://www.postbank.de/privatkunden/services/pfaendung-antrag-schadensersatz.html erreichbar.
Voraussetzung für die Geltendmachung sind folgende Kriterien:
- 2023 ist dem Kunden ein finanzieller Schaden durch verzögerte Bearbeitung im Zusammenhang mit der einer
Pfändung , Insolvenz oder des Pfändungsschutzes entstanden - Das betroffene Konto muss weiterhin aktuell aktiv genutzt werden
- Der Schaden darf 1000 € nicht überschreiten und belegbar sein
Wir empfehlen entsprechende Klienten*Innen darauf hinzuweisen und ggf. bei der Geltendmachung zu unterstützen. Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall zivilrechtlich geltend zu machen. Im Zweifelsfall kann die Geltendmachung auch über ein Ombudsmannverfahren erfolgen.
Zuständig hierfür ist:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin