Neue Bescheinigungen ab 1.1.2025 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.

Das AG Münster hat im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens entschieden, dass bei der Gewährung von Pfändungsschutz im Rahmen des § 850i ZPO dem arbeitslosen und für die Zukunft voraussichtlich von teilweiser oder voller Erwerbsminderung betroffenen Schuldner das Guthaben aus der Abfindungszahlung vollumfänglich pfandfrei zu belassen, wenn absehbar ist, dass…