Die ab 01.Juli 2024 bis 31.06.2025 geltende Pfändungstabelle wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Postbank-Kunden können evtl. Schadenersatz geltend machen in Folge der IT-Störungen bei der Migration zur Deutschen Bank.
Stand 01.2024: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Stand 07.2023: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Information zur Unpfändbarkeit von Leistungen der „Bundesstiftung Mutter und Kind" und der Sicherung des Kontenpfändungsschutzes
Das AG Münster hat im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens entschieden, dass bei der Gewährung von Pfändungsschutz im Rahmen des § 850i ZPO dem arbeitslosen und für die Zukunft voraussichtlich von teilweiser oder voller Erwerbsminderung betroffenen Schuldner das Guthaben aus der Abfindungszahlung vollumfänglich pfandfrei zu belassen, wenn absehbar ist, dass…