Stand 01.2024: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Stand 07.2023: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.
Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.