Die Pfändungstabelle 2023 wurde veröffentlicht. Die Pfändungsfreigrenzen wurden um 5% erhöht.
Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.
Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.
Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.