Stand 07.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.
Die Pfändungstabelle 2023 wurde veröffentlicht. Die Pfändungsfreigrenzen wurden um 5% erhöht.
Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.
Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.