25. März 2026

Ein Artikel über mein Gespräch mit Nan Hofmann-Ma, die seit 2023 Schuldner_innen in der JVA Schwäbisch Gmünd berät.

Nan ist bei dem Träger PräventSozial gGmbH angestellt, dieser ist Mitglied im Projekt Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg.  Das Projekt Netzwerk existiert seit 2017 und hat allein in dieser einen JVA ca. 60 Frauen in laufender Schuldnerberatung, ca. 26 weitere befinden sich derzeit auf der Warteliste.

Der Stellenanteil von Nan umfasst in der JVA 20%, weitere Stellenanteile hat sie im Bereich der Haftvermeidung, beide Bereiche ergänzen sich für sie gut.

In der JVA Schwäbisch Gmünd sitzen junge bzw. erwachsene Frauen im offenen und geschlossenen Vollzug in Untersuchungs- sowie Strafhaft. Bezüglich der Haftdauer gibt es anstaltsseitig keine Beschränkungen.

Ca. 80% der Klientinnen die sich bei der Schuldnerberatung in Haft anmelden, haben noch weitere Strafen offenstehen (z.B. Geldstrafe, die im Anschluss verbüßt werden soll), die meisten haben mehr als drei Strafen nacheinander abzusitzen oder anderweitig zu erledigen.

Der Weg der Frauen zur Schuldnerberatung – Rund um den Ersttermin

Über den internen Sozialdienst der JVA werden bereits im Vorfeld erste Regulierungsversuche bei bekannten, bestehenden Schulden getätigt. Sind die Fälle komplexer oder umfangreicher, erfolgt über eine interne Projektkoordinatorin die Anmeldung auf die Warteliste zur Schuldnerberatung in Haft.

Im Vorfeld des Ersttermins erhält Nan im günstigsten Fall die Daten der Ratsuchenden mit der Haftbescheinigung, die auch wichtige Informationen über den Hafteintritt und die aktuell voraussichtliche Haftdauer enthält. Zum Ersttermin sollen alle bereits angeforderten Unterlagen (z.B. SCHUFA), sowie sonstige vorliegende mitgebacht werden. Hier tritt auch schon die erste, JVA-spezifische Hürde zu Tage. Häufig wissen die Betroffenen nicht, zu welchem Termin sie geschickt werden und sind dementsprechend unvorbereitet. Ein weiteres Problem ist, wenn die Betreffenden vor oder nach dem Termin zur Arbeit an einer Beschäftigungsstelle eingeteilt sind. In diesem Fall ist nämlich ein Mitführen von Dokumenten nicht erlaubt. Dies verzögert und erschwert den Beratungsprozess enorm. Im Regelfall liegen zudem keinerlei sonstige Unterlagen über die vorhandenen Schulden vor, auch können die Ratsuchenden selbst nur rudimentäre Angaben hierzu machen.

Immerhin kann Nan immer schon erste Informationen an die Betreffende weitergeben, z.B. über die Pfändbarkeit von Einkommen in Haft (siehe unten).  

Als weiterer erster Schritt werden im Ersttermin, falls nicht schon geschehen, die Auskunfteien eingeholt. Wie auch in der “normalen” Schuldnerberatung wird abgesichert, dass keine laufenden Schulden „draußen“ entstehen (in diesem Fall die Information über die Inhaftierung an Krankenkassen, den Beitragsservice und ggf. die Unterhaltsvorschusskasse), Ein Folgetermin kann vielleicht erst in mehreren Wochen stattfinden, da die angesetzten Beratungstermine pro Tag vor Ort von der JVA limitiert werden.

Die Forderungsrecherche – das Stochern im Nebel beginnt

Alte Betreuungsstellen können hier eventuell Hinweise geben oder haben sogar noch Unterlagen. Nicht immer sind die Insassinnen in der Lage, diese Nachforschungen selbst anzustellen, oft mangelt es an sprachlichen oder kognitiven Fähigkeiten, oft fehlt auch einfach ganz simpel der Zugang zu einer Briefmarke. Neben den Datenkopien von Auskunfteien, können auch Urteile aus den Strafverfahren wertvolle Hinweise auf neue Forderungen und die Umsetzung in der Beratung betreffend geben.

Es vergehen oft bis zu sechs Monate, bis tatsächlich mit der eigentlichen Planung der Regulierung begonnen werden kann.

Je kürzer die Haftzeit, desto wichtiger ist es also, dass die notwendigen Informationen zügig eingeholt werden (oder schon vorliegen), damit Ergebnisse dann noch in der Haftzeit weiterbearbeitet werden können. Bei einer zu erwartenden Haftzeit unter drei Monaten erfolgt oft schon im Ersttermin nur der Verweis auf die im Anschluss zuständige Schuldnerberatung, damit die Gelegenheit besteht, sich dort frühzeitig auf die Warteliste setzen zu lassen. Eine voraussichtlich längere Haftzeit hat hingegen den Vorteil, dass kein Zeitdruck herrscht und macht in der Folge sorgfältigeres Arbeiten möglich.

Auch der Haftstatus ist für die Planung wichtig, so macht z.B. bei Ratsuchenden in U-Haft oder in Revision ein Beratungsbeginn wenig Sinn, da ja die Verbleibdauer vollkommen unklar ist.

So hängen Beratungsplanung und Lösungsoption stark von der mutmaßlichen Haftzeit, dem -status, den Ressourcen der Klientin und immer auch von der Vorgeschichte ab.

Alles klar? Dann kann es losgehen

Die Regulierung findet unter den speziellen Bedingungen statt, die die Haftsituation mit sich bringt:

  • Terminversäumnisse und Absagen kommen eher nicht vor
  • es entstehen in der Regel mangels Konsummöglichkeiten keine neuen Schulden
  • die Existenzsicherung bleibt außen vor, da Lebensunterhalt und Unterkunft aktuell im wahrsten Sinne des Wortes gesichert sind
  • die Ratsuchenden sind getrennt von den normalen Alltagsabläufen und haben den Kopf frei für die Beschäftigung mit dem Thema. Der Fokus auf Schulden ist möglich und oft gewünscht (Jetzt habe ich Zeit! Jetzt kann ich mich kümmern!)
  • Alle Alltagsabläufe sind in der JVA klar strukturiert. Dies hilft dabei, in Haft auch bei jenen Klient_innen eine Insolvenz erfolgversprechend zu beantragen, die “draußen” mit den Anforderungen überfordert wären

Es gibt jedoch auch genügend Besonderheiten, die die aktuelle Lebenssituation der Betroffenen neben den bereits genannten Einschränkungen der Klienten mit sich bringt:

Eine Budgetberatung oder auch die Überprüfung des Umgangs mit finanziellen Ressourcen (Testphase bzgl. Neuverschuldung) ist in Haft nicht zu realisieren.

Der Pfändungsschutz ist für das Konto in Haft nur bedingt möglich. Inhaftierte haben in Haft ein Konto, aufgeteilt in mehrere Unterkonten. Eventuelles Einkommen über Arbeit wird zunächst aufgeteilt auf das Übergangskonto (Versorgung für die ersten vier nach der Haft) und Auszahlungen des Handgeldes (für den alltäglichen Bedarf in Haft, Fernsehen und Zigaretten etc.). Das Übergangskonto wird bis zu aktuell max. 3.417,00 € gefüllt. Dieses Konto ist komplett pfändungsgeschützt. Ist es jedoch voll, kommt das weitere Geld auf das Eigenkonto: dies ist komplett ungeschützt, auch „Spenden“ von außerhalb auf dieses Konto, etwa zur Regulierungshilfe sind nicht schützbar.

Wenn Geldstrafen nicht im Anschluss an die aktuelle Strafe abgesessen werden, können sie aus dem Handgeld in Kleinstraten beglichen werden. Die Arbeitsmöglichkeiten sind jedoch, zumindest in Schwäbisch Gmünd nicht üppig. Wenn es in den JVA- Betrieben wenig Aufträge gibt, resultieren daraus nur geringe Ertragsmöglichkeiten für die Frauen. Eine Möglichkeit, hier selbst etwas zu steuern, besteht nicht. Natürlich gibt es zudem die Möglichkeit, die Regulierung der Geldstrafe über Ableistung von Arbeitsstunden nach dem Haftende zu organisieren.  

Wertersatz (betrifft 30% der Klient_innen) oder Schadensersatz aus den Delikten sind oft sehr hoch, können leider nicht „abgearbeitet“ werden und müssen, als in der Insolvenz ausgenommene Forderungen, früher oder später beglichen werden. Dies kann auch z.B. in kleinen Raten während der Inhaftierung geschehen. Diese Forderungen erscheinen problematisch, sind aber nicht unlösbar, es kommt sehr auf Ressourcen oder den persönlichen Willen an. Auch der Antrag auf Niederschlagung kann hier eine Lösungsmöglichkeit sein.

War ein Gutachter am Verfahren beteiligt, können exorbitant hohe Gerichtskosten entstanden sein (auch fünfstellig).

Den Klient_innen ist oft auch nicht bekannt, dass aus dem Urteil ungeahnte Folgen in Form von weiteren zusätzliche Forderungen bestehen können. Deswegen wird sich die Schuldnerberatung immer die Urteile ansehen und z.B. bei Delikten gegen „Leib und Leben“ auch stets Gläubiger bzw. Forderungen aus dem Urteil mutmaßen: Beerdigungskosten, Halbwaisenrente / Rentenkassen, Geschädigte, Anwaltskosten Nebenklage, Krankenkassen usw. kommen hierfür in Frage.

Die Zusammenarbeit mit der Institution JVA gestaltet sich jedoch so manches Mal problematisch, da wichtige Informationen oft nicht fließen (kommende Verhandlungen, Therapieantritte, Haftverkürzung). Dies sind aber elementare Informationen für die Planung der Vorgehensweise. Ohne diese sind dann bei Beratungsabbruch wegen eines unvermuteten Haftendes auch kein ordentliches Abschlussgespräch, keine Vermittlung an weiterführende Stellen oder andere der Nachhaltigkeit dienliche Tätigkeiten möglich.

Wenn das Haftende vor dem regulären Beratungsende liegt, sind die Klienten nach Haftentlassung meist zunächst mit der Gesamtsituation überfordert. Stabilität muss erst (wieder-) erlangt werden.  Sich dann gleichzeitig noch um die Schulden zu kümmern, funktioniert oft nicht, selbst wenn die noch aus der Haft heraus eine Anschluss-Schuldnerberatung eingeleitet wird. Manches Mal ist es auch schon zu viel, nur für eine Unterschrift nochmals einen einzelnen Termin wahrzunehmen.

Gelingt die Beratung in der JVA und kann sie auch regulär beendet werden, dauert sie durchschnittlich ca. ein Jahr. Die Klient_innen gehen dann mehrheitlich mittels einer (Verbraucher-)Insolvenz den Weg in die Schuldenfreiheit.

Auch wenn es also stets aufgrund von meist strukturbedingten Umständen zu Behinderungen in den Abläufen kommt, bleibt das Arbeitsfeld ein spannendes, in welchem Klient_innen sehr gut bei der Regulierung der finanziellen Schwierigkeiten unterstützt werden können, damit nach dem Ende der Haftzeit ein Stolperstein weniger auf dem Weg der Rehabilitation liegt.

Ich bedanke mich für das interessante Gespräch ganz herzlich bei Nan Hofmann-Ma.