Neue Bescheinigungen ab 1.1.2025 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.

AG Neustadt mit einer weiteren Entscheidung darüber, die 20km-Grenze zur Entscheidung über außergewöhnliche Belastungen heranzuziehen, anstatt der ebenfalls üblichen 30km-Grenze.