AG Neustadt mit einer weiteren Entscheidung darüber, die 20km-Grenze zur Entscheidung über außergewöhnliche Belastungen heranzuziehen, anstatt der ebenfalls üblichen 30km-Grenze.
AG Neustadt mit einer weiteren Entscheidung darüber, die 20km-Grenze zur Entscheidung über außergewöhnliche Belastungen heranzuziehen, anstatt der ebenfalls üblichen 30km-Grenze.