Neue Bescheinigungen ab 1.1.2025 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.
Stand 01.2024: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Stand 07.2023: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Besprechung durch Andreas Rein/Dieter Zimmermann: LG Bielefeld bejaht die Möglichkeit einer Erhöhung des unpfändbaren Betrags bei einem Schuldner der gegenüber seiner Lebensgefährtin als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II einstandspflichtig war.