Neue Bescheinigungen ab 1.1.2025 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.
Stand 01.2024: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Stand 07.2023: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.
Ein Beschluss zu Unpfändbarkeit von nicht übertragbaren Forderungen nach §851 ZPO.
Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.