Ein Beschluss zu Unpfändbarkeit von nicht übertragbaren Forderungen nach §851 ZPO.
RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt. Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt…
RA Kai Henning, Dortmund *) Steuerfreie Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbar gem. § 850a Nr. 3 ZPO. BGH Beschl. vom 29.6.16 -VII ZB 4/15 Anmerkung Mit dieser Entscheidung findet die Auseinandersetzung über die Frage der Pfändbarkeit von steuerfreien Nachtarbeitszuschlägen zunächst einmal ihr Ende. Insbesondere überschuldete Polizeibeamte haben sich seit etwa…
Hier kommt eine Zusammenfassung rein.