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Schlagwort: Vorsatz

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Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt.

  • / in Kategorie Regulierung und Insolvenzverfahren
  • /Tags: Beweislast, deliktische Forderung, Deliktscharakter, Erschweniszuschläge, Erschwerniszulagen, Feststellung, Insolvenzverfahren, Nacharbeitszulagen, Pfändbarkeit, Pfändung, Pflicht, Pflichtwidrigkeit, Schichtarbeit, Schuldvorwurf, unerlaubtes Handeln, Unpfändbarkeit, Vorsatz, vorsätzlich, vorsätzliches Handeln

RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt. Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt…

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