RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt. Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt…
RA Kai Henning, Dortmund *) Steuerfreie Nachtarbeitszuschläge sind unpfändbar gem. § 850a Nr. 3 ZPO. BGH Beschl. vom 29.6.16 -VII ZB 4/15 Anmerkung Mit dieser Entscheidung findet die Auseinandersetzung über die Frage der Pfändbarkeit von steuerfreien Nachtarbeitszuschlägen zunächst einmal ihr Ende. Insbesondere überschuldete Polizeibeamte haben sich seit etwa…