Ein Inkassodienst musste nach RDG-Aufsichtsbeschwerde zum LG Aschaffenburg kürzlich sein Muster für Arbeitgeber-Anfragen erheblich kürzen.
Der Versendung von Fragebogen zur Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen an Arbeitgeber durch Inkassounternehmen ist zulässig, wenn die Fragen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht verpflichtet, den Fragebogen zu beantworten.