Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €. PDF Exel Auf der Seite der AG SBV finden sie weitere nützliche Informationen zum P-Konto.
Alte Kontopfändungen nach der Restschuldbefreiung als Stolperstein mit viel Aufwand
P-Kontobescheinigung der AGSBV vom 01.07.2024 bis 30.06.2025
Die ab 01.Juli 2024 bis 31.06.2025 geltende Pfändungstabelle wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Der Autor stellt die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Pfändungsschutzkonto zusammen.
Der Caritasverband bietet ein umfangreiches Infoportal zum Thema Schulden an.
