10. April 2026

Mit der „Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026)“, die am 26.03.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde ( https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/80/VO.html), gelten ab dem 01.07.2026 neue Pfändungsfreigrenzen.

Die Beträge wurden um etwa 2 % angehoben und betragen wie folgt:

  • Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro.
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 585,23 Euro auf 597,42 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht steigt der Erhöhungsbeitrag von 326,04 Euro auf 332,83 Euro.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg hat als Ergänzung zur offiziellen Tabelle eine 1-Seiten-Ansicht in 100er-Schritten mit gerundeten Zahlen erstellt, die unter https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2026/03/2026-pfaendungstabelle-100er.pdf abrufbar ist. Diese Übersicht zeigt auch, welche Beträge den Schuldner*innen verbleiben.