In der Schuldner- und Insolvenzberatung hat man häufig mit öffentlichen Gläubigern zu tun. Das liegt zum einen daran, dass viele unserer Ratsuchenden Leistungen von öffentlichen Stellen beziehen, aber auch an den vielen Besonderheiten und Vorrechten öffentlicher Gläubiger in der Zwangsvollstreckung, in außergerichtlichen Verhandlungen und im Insolvenzverfahren.
Auf unserer Redaktionsklausur haben wir anhand eines Lebenslaufs von in Deutschland ansässigen Bürger*innen beleuchtet, in welchen Lebensphasen – von der Geburt bis zum Tod – es zu Schulden bei öffentlichen Gläubigern kommen kann.
Bild: Redaktion Infodienst Schuldnerberatung/ Julia Schlembach
Es gibt zahlreiche öffentliche Leistungen, mit denen Bürger*innen im Laufe ihres Lebens in Berührung kommen (können), wie z.B. das Elterngeld und das Kindergeld, das Pflegegeld oder Krankengeld sowie zahlreiche Kosten, Abgaben, Gebühren und Steuern. Bei all diesen Positionen stehen öffentliche Gläubiger im Hintergrund. Diese gehören Behörden unterschiedlichen Ebenen an: Dazu zählen die Kommunen, die Landes- und Bundesbehörden, Sozialversicherungsträger sowie Rundfunkanstalten.
Bei der Betrachtung möglicher Schuldenquellen bei öffentlichen Gläubigern im Lebensverlauf fällt auf, dass es einen großen Unterschied macht, mit welchen Mitteln die Familie ausgestattet ist, in die man hineingeboren wird. Kinder aus Familien im Sozialleistungsbezug sind von Geburt an gefährdet, über Rückforderungen des Jobcenters verschuldet zu sein. Während viele Studierende in Deutschland mit einer Vollfinanzierung der Kosten durch die Eltern rechnen können, gibt es auch eine große Anzahl derer, die mit hohen BAföG-Schulden ins Berufsleben starten.
Der Infodienst Schuldnerberatung möchte in verschiedenen Beiträgen einzelne dieser öffentlichen Forderungen und deren Besonderheiten sowie den bestmöglichen Umgang in der Schuldner- und Insolvenzberatung beschreiben.