Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €. PDF Exel Auf der Seite der AG SBV finden sie weitere nützliche Informationen zum P-Konto.
Wir fassen auf dieser Seite die zum Pfändungsschutzkonto (PKonto) praxisrelevanten Beiträge und Materialien zusammen.
Information zur Unpfändbarkeit von Leistungen der „Bundesstiftung Mutter und Kind" und der Sicherung des Kontenpfändungsschutzes