14. Juni 2025
Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €.
Auf der Seite der AG SBV finden sie weitere nützliche Informationen zum P-Konto.