(Verschuldungslexikon) Durch eine P-Konto-Bescheinigung kann der auf dem P-Konto automatisch geschützte Sockelbetrag in Höhe von 1500 Euro (Stand 1. Juli 2024) erhöht werden.
P-Konto-Bescheinigungen können ausgestellt werden von
- Schuldnerberatungsstellen
- Arbeitgeber*innen
- Jobcenter, Sozialamt oder andere Behörden wie Familienkasse, Krankenkasse (machen dies meist nur, wenn dort Leistungen bezogen werden)
- Banken und Sparkassen (wenn man den Bescheid des Jobcenters/ Sozialamts vorlegt)
- Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen (meist nur gegen Gebühr)
- Vollstreckungsgerichte (erstellen dann aber keine P-Konto-Bescheinigung, sondern erlassen einen Beschluss)
In der Regel wird für die P-Kontobescheinigung eine Musterbescheinigung verwendet. Wichtig ist, dass diese vollständig ausgefüllt ist. Manche Familienkassen bescheinigen beispielsweise nur das Kindergeld, nicht aber die Unterhaltsverpflichtung. Auch bei Banken läuft manches schief, wenn der Jobcenterbescheid vorgelegt wird, denn dann wird häufig das Kindergeld vergessen.
Für folgende Situationen können durch die P-Konto-Bescheinigung zusätzliche laufende Beträge freigegeben werden:
- wenn für andere Personen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung Unterhalt gewährt wird
- B. eigene Kinder, die noch zur Schule gehen und bei der*dem Kontoinhaber*in wohnen (Naturalunterhalt); Ehepartner*in; Kinder, für die man Unterhalt bezahlt (Barunterhalt)
Nicht: Lebensgefährt*innen, Kinder von Lebensgefährt*in
- wenn man für andere Personen Sozialleistungen entgegennimmt
- wenn die eigenen Sozialleistungen den Freibetrag überschreiten (z. B. bei hohen Wohnkosten)
- Pflegegeld bei Pflegebedürftigen
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
Als einmalige Freibeträge können bescheinigt werden:
- einmalige Sozialleistungen
- einmalige durch Landes- oder Bundesrecht pfändungsgeschützte Beträge
- Nachzahlungen bei Sozialleistungen (teilweise auf max. 500 Euro beschränkt)
- Nachzahlungen vom Arbeitslohn bis max. 500 Euro
- Gelder von der Stiftung Mutter und Kind
P-Konto-Bescheinigungen werden meist unbefristet ausgestellt. Die Bank kann nach Ablauf von 2 Jahren eine neue Bescheinigung verlangen, muss dies aber 2 Monate vorher ankündigen.