Birgit Knaus fasst die verkündeten und veröffentlichten Änderungen der Insolvenzordnung zusammen.
Insolvenzrechtsreform im Bundestag angenommen!
Wolfgang Schrankenmüller fasst zum 5.10.2020 den Stand der Informationen zum Gesetzgebungsverfahren zur Verkürzung der Laufzeit des Insolvenzverfahrens zusammen.
Die tatsächlich durchgeführte persönliche Beratung ist Voraussetzung für eine gültige Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO - dies stellen zwei amtsgerichtliche Entscheidungen fest. RA Henning setzt sich durchaus kritisch mit dieser Rechtsansicht auseinander und mahnt, dass "bei den Bemühungen um eine seriöse Beratung nicht zu Lasten der Schuldner über das Ziel hinaus geschossen werden" solle.