Die LAG Schuldnerberatung Hamburg befürchtet, dass die Ergänzungsaufforderung bzw. die Rücknahmefiktion nach §305 Abs. 3 InsO nach der Insolvenzrechtsreform verstärkt zur Anwendung kommen könnte.
Insolvenzrechtsreform im Bundestag angenommen!
Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.