Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung soll bereits ab dem 1.10.2020 auf drei Jahre verkürzt werden. Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung.