Auch vor dem Hintergrund der kommenden Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie warnt die BAG SB vor vorschnellen Entscheidungen und appelliert, übereilte Kürzungen und Umstrukturierungen bei der Schuldnerberatung zu vermeiden.
Prof. Dr. Rein beschäftigt sich mit der Auslegung des Art. 36 Abs. 1 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Er geht dabei insbesondere auf die Frage ein, ob sich daraus ein Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Schuldnerberatung ableiten lässt.
vzbv fordert besseren Überschuldungsschutz bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht.
Am 19.11.2023 ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Inhalt und mögliche Bedeutungen der Richtlinie für die Schuldnerberatung sollen in diesem Beitrag dargestellt werden.