Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) beobachtet mit Sorge, dass in zahlreichen Kommunen und Ländern Stellen abgebaut oder nicht nachbesetzt werden.
Vor dem Hintergrund der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie, die bis zum Herbst dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss, warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG.SB) vor vorschnellen Entscheidungen und appelliert an die Kommunen, übereilte Kürzungen oder Umstrukturierungen zu vermeiden und die kommenden bundespolitischen Entwicklungen in ihre Entscheidungen einzubeziehen, damit die Schuldenberatung auch künftig handlungsfähig bleibt und ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht wird.
Die anstehenden gesetzlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verbraucherkreditrichtlinie könnten erhebliche Auswirkungen auf die Schuldenberatung haben – sowohl in Bezug auf deren Finanzierung als auch hinsichtlich einer höheren Arbeitsbelastung und eines steigenden Beratungsbedarfs. Es ist daher fraglich, ob die jetzt getroffenen Entscheidungen den zukünftigen Anforderungen noch gerecht werden oder in naher Zukunft wieder korrigiert werden müssen.“
Mit den anstehenden Gesetzesänderungen bietet sich, so die BAG SB, die Chance eine tragfähige, verlässliche Struktur für die Schuldnerberatung in Deutschland zu schaffen. „Ziel muss es sein, unabhängig von kurzfristigen Schwankungen, bundesweit ein stabiles und zukunftsfähiges System zu etablieren. Die Schuldenberatung muss langfristig abgesichert werden, damit alle Menschen mit finanziellen Fragen schnellen Zugang zu qualifizierter Unterstützung erhalten. Wer heute Stellen abbaut, riskiert in wenigen Monaten eine kaum ersetzbare Lücke an Beratungskräften und Fachlichkeit“, so Charlotte Bischoff, Fachreferentin der BAG-SB.