14. März 2025

Der Arbeitskreis InkassoWatch geht derzeit dem Verdacht nach, dass zunehmend verschiedene Anwaltsbüros und Inkassounternehmen missbräuchlich Forderungen ohne berechtigten Grund und dem Anschein nach „automatisiert“ mit Textbausteinen als „deliktische Forderung“ nach §302 InsO anmelden, um damit die Erteilung der Restschuldbefreiung zu verhindern.

Der AKI bittet die Schuldnerberatung um Unterstützung und ruft dazu auf, Beispiele von missbräuchlichen Anmeldungen von angeblichen „deliktischen Forderungen“ nach §302 InsO anonymisiert zuzusenden. Den Aufruf mit Emailkontaktadresse finden Sie nachfolgend zum Download.